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   VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06   

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VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06 (https://dejure.org/2006,41699)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2006 - 5 K 2185/06 (https://dejure.org/2006,41699)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 5 K 2185/06 (https://dejure.org/2006,41699)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsverbot für die Stuttgarter Innenstadt gegen mutmaßlichen Hooligan mit Einschränkungen gerichtlich bestätigt

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seiner ersten Entscheidung zur Gefahrenabwehrhandlung der Polizei in Fällen häuslicher Gewalt diese Bedenken "jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt" ( Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, NJW 2005, 88 = VBlBW 2005, 138) nicht geteilt und zur Begründung ausgeführt, die Regelungsmaterie "Gefahrenabwehr" erfordere einen weiten Gestaltungsspielraum der Verwaltung und eine flexible Handhabung des ordnungsbehördlichen Instrumentariums.

    Hierbei wird zu bedenken sein, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (22.07.2004) die Phase der Erprobung schon seit mehr als 2 Jahren abgeschlossen war (vgl. Proske, VBlBW 2005, 140 [Anm. zu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O]).

    Die ganz herrschende Meinung in der Literatur hält die spezialgesetzliche Regelung eines Aufenthaltsverbots unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - Rechtsklarheit und Rechtssicherheit - für zwingend geboten (vgl. Ruder/Schmitt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 6. Aufl., RdNrn. 200, 302 b, 302 c; Butzer, Flucht in die polizeiliche Generalklausel?, VerwArch 2002, 506, 536 ff.; Gusy, JZ 2005, 355, 357 [Anm. zu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.]; Merten, a.a.O., S. 24).

    Im Hinblick auf den Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit ( Art. 11 Abs. 1 GG ; vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.; Finger, a.a.O., S. 86 ff.) spricht viel dafür, an die Anwendung der Generalklausel insoweit strenge Anforderungen zu stellen, wie sie etwa auch bei der Gewahrsamnahme nach § 28 PolG mit dem Erfordernis einer "unmittelbaren und erheblichen Störung" zum Ausdruck kommt.

    Die polizeiliche Generalklausel bedarf daher wegen dieses Gesetzesvorbehalts einer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBI.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2531/96

    Unverhältnismäßiger Platzverweis - Treffpunkt für Mitglieder der Drogenszene

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Ausgangspunkt dieser Praxis war in erster Linie die Dislozierung der offenen Drogenszene in den 1990er Jahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschle. v. 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418 u. v. 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, VBlBW 1997, 66).
  • VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01

    Prügelnder Ehemann; zur Dauer eines Platzverweises; zur Gefahrenprognose

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme ( Art. 6, 11 und 13 GG ) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Die öffentliche Ordnung als der Inbegriff all jener ungeschriebenen Regeln, "deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01, 18/01 -, DVBI. 2001, 1054; Würtenberger/Heckmann, a.a.O., RdNr. 408), gehört nicht zum Bestand des Gesetzesvorbehalts nach Art. 11 Abs. 2 GG .
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 2856/95

    Ein angedrohtes Zwangsgeld, das eine befristete Unterlassung erzwingen soll, kann

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Ausgangspunkt dieser Praxis war in erster Linie die Dislozierung der offenen Drogenszene in den 1990er Jahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschle. v. 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418 u. v. 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, VBlBW 1997, 66).
  • VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02

    Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme ( Art. 6, 11 und 13 GG ) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2002 - 1 S 1963/02

    Unzulässiges ,generalklauselartiges, verallgemeinerndes Platzverbot für

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Aufenthaltsverbote wurden aber inzwischen ebenfalls erlassen gegen Punks (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 04.10.2002 - 1 S 1963/02 -, NVwZ 2003, 115 = VBlBW 2003, 31), im Vorfeld von "Chaostagen", Demonstrationen, Castortransporten sowie gegen die Hütchenspieler- und Tuning-Szene (vgl. Finger, Betretens- und Aufenthaltsverbote im Recht der Gefahrenabwehr, Die Polizei 2005, 82; vgl. zu Sportgroßveranstaltungen auch allgemein: Markert/Schmidbauer, Polizeirechtliche Probleme bei Sportgroßveranstaltungen, BayVBI. 1993, 517).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBI.
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